Die Gründe dafür, warum Unternehmen, Privatpersonen oder auch Steuerberater selbst ein Steuergutachten benötigen, können vielfältig sein. Häufig wenden sich unsere Mandanten an uns, wenn Sie mit einer komplexen steuerlichen Fragestellung konfrontiert werden und sich unsicher über deren rechtliche Auswirkungen sind. Unsere langjährig erfahrene Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei erstellt regelmäßig Gutachten. Wir analysieren den Sachverhalt sorgfältig und geben Ihnen eine detaillierte Antwort in Form eines schriftlichen Steuergutachtens. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die aktuelle Rechtslage sowie sämtliche derzeitigen Rechtsprechungen.
Steuergutachten für unterschiedliche Rechtsbereiche
Durch unser interdisziplinär zusammengesetztes Team sind wir in der Lage, Sie zu steuerrechtlichen Fragestellungen unterschiedlicher Rechtsbereiche zu beraten und detaillierte Steuergutachten zu erstellen. Dazu zählen beispielsweise:
- Erbschaftssteuerrecht,
- Schenkungssteuerrecht,
- Umsatzsteuerrecht,
- Umwandlungssteuerrecht,
- Körperschaftssteuerrecht,
- Einkommenssteuerrecht
- und Gewerbesteuerrecht.
Anlässe für die Erstellung von Steuergutachten
Wie beeinflussen Investitionen, Verkäufe oder Immobiliengeschäfte die steuerliche Situation Ihres Unternehmens? Entspricht die steuerrechtliche Darstellung des Sachverhalts den vorgeschriebenen Standards? Fragen wie diese ergeben sich häufig, wenn komplexe, unternehmerische Entscheidungen getroffen werden müssen. Mit einem Steuergutachten erhalten Sie eine umfassende, schriftliche Analyse des zu bewertenden Sachverhalts. Dadurch informieren wir Sie über die Chancen und Risiken einer Entscheidung, zeigen Ihnen mögliche Folgen auf und geben Ihnen empfehlenswerte Lösungsansätze mit an die Hand.
Typische Fragestellungen und Themenbereiche, die wir bei der Erstellung der Steuergutachten bearbeiten, betreffen beispielsweise die Erstellung von steuerlich empfehlenswerten Konzepten für den Kauf, Verkauf, Betrieb oder die Gründung eines Unternehmens. Häufig analysieren wir auch steuerliche Gutachten, die auf eine Unternehmensbewertung abzielen. Zudem erstellen wir Schieds- bzw. Gerichtsgutachten, wenn unsere Mandanten diese beispielsweise bei Steuerrechtsprozessen vorlegen müssen. Darüber hinaus fallen steuerrechtliche Bewertungen häufig auch im Rahmen von Betriebsprüfungen an.
Das können Sie von unserem Steuergutachten erwarten
Im Gegensatz zur steuerrechtlichen Beratung oder der mündlichen Beantwortung von Fragen konzentrieren sich unsere Steuerrechtsgutachten auf die eingehende Analyse komplexer Sachverhalte. Diese erarbeiten wir in schriftlicher Form und liefern Ihnen damit eine ausführliche Begründung. Darüber hinaus klären wir Sie über die gesetzlichen Vorgaben auf, um Ihnen die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens zu erleichtern. Wir legen besonders großen Wert darauf, dass keine offenen Fragen verbleiben und Sie unsere Erläuterungen vollständig nachvollziehen können. Auf diese Weise ermöglichen wir es Ihnen, die rechtlichen Auswirkungen und potenziellen Risiken vollständig zu überblicken.
Ihr Experte für fundierte Steuergutachten
Wir, die BTR SUMUS, sind Ihr Experte für die Erstellung detaillierter Steuergutachten zu unterschiedlichsten steuerrechtlichen Sachverhalten. Gegründet im Jahr 1981, verfügt unser Team aus Steuerexperten über mehr als 40 Jahre Erfahrung bei der Betreuung von zahlreichen Unternehmen, Steuerberatern und Privatpersonen. Unsere Arbeit zeichnet sich durch ein umfassendes Fachwissen aus, das wir im Laufe der Jahre sowohl theoretisch als auch praktisch vertiefen konnten. Dadurch sind wir in der Lage, unsere Mandantschaft aus unterschiedlichsten Branchen professionell zu betreuen.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Interesse an einem Beratungsgespräch haben. Dazu können Sie telefonisch oder per E-Mail ganz unkompliziert einen Termin mit uns vereinbaren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und die Erstellung eines Steuergutachtens für Sie zu übernehmen.