Die Überprüfung der Buchführung und der ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegung ist das Hauptziel der Jahresabschlussprüfung. Durch unseren Prüfungsbericht erhalten Sie die Bestätigung, dass Ihre Buchführung und Finanzberichterstattung ordnungsgemäß sind. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Ihren Geldgebern zu festigen.
In Verbindung mit der jahrelangen Erfahrung unserer Wirtschaftsprüfer erfahren Sie im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung die genauen wirtschaftlichen Unternehmensverhältnisse. Darüber hinaus arbeiten wir konkrete Empfehlungen für mögliche betriebswirtschaftliche Entwicklungschancen aus. Gerne beraten wir Sie zur Jahresabschlussprüfung und führen diese für Ihr Unternehmen durch.
Das zeichnet uns aus:
- erfahrene Wirtschaftsprüfer
- präzise Planung der Durchführung Ihrer Jahresabschlussprüfung
- Vorgespräch mit Ihrer Geschäftsführung
- detaillierter schriftlicher Prüfungsbericht
- zusätzliche Unterstützung in allen IT-Prozessen
Was ist eine Jahresabschlussprüfung?
Unter der Jahresabschlussprüfung ist eine unabhängige Überprüfung der Rechnungslegungsvorschriften eines Unternehmens für ein bestimmtes Geschäftsjahr zu verstehen. Die Prüfung erfolgt durch einen externen Wirtschaftsprüfer. Das primäre Ziel der Jahresabschlussprüfung besteht darin, die Genauigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Informationen im Jahresabschluss und im Lagebericht durch eine unabhängige Partei zu bestätigen. Auf diese Weise wird das Vertrauen in die Zuverlässigkeit dieser Informationen gestärkt.
In der Regel wird die Korrektheit der Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs und des Lageberichts kontrolliert. In diesem Zusammenhang prüfen wir zum Beispiel, ob die Einnahmen ordnungsgemäß unter den richtigen Konten ausgewiesen wurden und ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die zusätzlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung eingehalten wurden.
Wer ist zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet?
Ob Sie als Unternehmen zur Jahresabschlussprüfung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch und dem Gesetz über die Rechnungslegung bestimmter Unternehmen und Konzerne. Unternehmen sind prüfungspflichtig, wenn zwei von drei bestimmten Kriterien erfüllt sind, die sich auf die Bilanzsumme, den Umsatz und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beziehen. Zusätzlich sind Aktiengesellschaften unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig, wenn sie börsennotiert sind.
So läuft die Jahresabschlussprüfung bei uns ab
- Vorbereitung: Da Jahresabschlussprüfungen meist äußerst komplex sind, ist eine ausgiebige Planung vor der Durchführung nicht zu umgehen. Die Vorbereitung entscheidet maßgeblich darüber, ob die Prüfung schlussendlich schnell und professionell abläuft. Wir erstellen daher einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Termin- und Arbeitsplan. Darin legen wir fest, welche Prüfungsschritte wir vornehmen werden und wie unsere Arbeitsabläufe im Detail aussehen werden. Zudem teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen Ihr Rechnungswesen vorbereiten und uns zur Verfügung stellen sollte. Die Vorbereitungsphase kann auch ein erstes Gespräch mit Ihrem Geschäftsführer beinhalten. Eine solche vorläufige Planung ist erforderlich, um Ihre Zeit nicht zu sehr beanspruchen zu müssen und die Prüfung möglichst effizient durchführen zu können.
- Rechtliche Vorkehrungen: Von Ihrer Seite aus sollte dann ein Gesellschafterbeschluss für die Bestellung des Abschlussprüfers sowie eine schriftliche Erteilung des Prüfungsauftrages durch die Geschäftsführung erfolgen. Wir stellen Ihnen anschließend ein Auftragsbestätigungsschreiben aus.
- Vorprüfung: Damit die Vorprüfung möglichst schnell vonstatten gehen kann, haben wir hierfür bereits alle Unterlagen, die Sie uns haben zukommen lassen, begutachtet und ausgewertet. Es geht nun also nur noch darum, die Prozessabläufe Ihres Rechnungswesens zu untersuchen. Dazu befragen wir Ihre Mitarbeiter und führen Dokumentationen durch. In diesem Zusammenhang klären wir letzte Fragen bezüglich der Bilanzierung und weisen Sie auf noch fehlende Unterlagen hin.
- Hauptprüfung: Zum Zeitpunkt der Hauptprüfung sind alle beteiligten Personen über ihre jeweiligen Aufgaben genau informiert. Unsere Wirtschaftsprüfer kommen zu Ihnen ins Unternehmen und prüfen Einzelheiten von finanziellen Transaktionen und den zugrundeliegenden Belegen und Unterlagen. Zudem befragen wir Ihre Mitarbeiter und bewerten die Wirksamkeit Ihrer internen Kontrollen. Sollten währenddessen Probleme auftreten oder Beanstandungen festgestellt werden, werden diese gemeinsam mit unseren Ansprechpartnern vor Ort gelöst. Während der Prüfung dokumentieren wir alle durchgeführten Prüfungshandlungen und Feststellungen.
- Abschlussgespräch und Prüfungsbericht: Innerhalb weniger Tage bereiten wir den Prüfungsbericht auf und stellen Ihnen diesen anschließend zur Einsicht zur Verfügung. Der Bericht enthält eine ausführliche Darstellung darüber, wie wir die Prüfung durchgeführt haben und welche Ergebnisse wir zusammenfassen konnten. In einem Abschlussgespräch mit Ihrer Geschäftsführung besprechen wir diesen.
Jahresabschlussprüfung durch BTR SUMUS
Als kompetente Wirtschaftsprüfer mit über 40 Jahren Berufserfahrung sind wir Ihr Ansprechpartner für eine unabhängige Jahresabschlussprüfung. Routiniert und unter festgelegten Strukturen prüfen wir Ihre Buchführung und Finanzberichterstattung – ob die Jahresabschlussprüfung gesetzlich gefordert ist oder Sie diese freiwillig durchführen möchten, ist für uns unerheblich. Wir arbeiten gründlich und beachten trotzdem, dass der Ablauf für Sie und für uns möglichst effizient ist.
Gerne stehen wir Ihnen neben unserer Tätigkeit als Jahresabschlussprüfer auch als Berater in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen.
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Julian Dietrich
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